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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von wer-kennt-wen

7. Dauer der Nutzungsberechtigung

7.1 Der Nutzer kann jederzeit durch Abmeldung seine Mitgliedschaft beenden. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen Verpflichtungen aus diesen AGB verstoßen hat.

7.3 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus diesen AGB, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung des Nutzers zulässig. Einer Abhilfefrist oder einer Abmahnung bedarf es jedoch nicht, wenn der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

7.4 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder sonstige Überlassung der von ihm eingestellten Inhalte. Im Falle der Beendigung der Nutzung wird der Betreiber

Selbstverständlich stehen dann auch die von wer-kennt-wen gebotenen Kontaktmöglichkeiten zu anderen Nutzern von wer-kennt-wen nicht mehr zur Verfügung. wer-kennt-wen bietet keine Möglichkeit, das geschaffene Netzwerk aus Kontakten zur anderweitigen Verwendung zu exportieren. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Betreiber ist der Nutzer grundsätzlich von der Nutzung von wer-kennt-wen dauerhaft ausgeschlossen; eine erneute Registrierung ist dann unzulässig.


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AGB zum Ausdrucken als PDF, Stand: August 2009 (pdf, 29KB)

Köln im August 2009,
wer-kennt-wen.de GmbH